AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Atelier 1318



§ 1 Unterricht

Das Atelier 1318 umfasst die Bereiche offene Werkstatt und Ferienkurse.

§ 2 Anmeldung

(1) Für die offene Werkstatt ist keine Anmeldung erforderlich.

(2) Die Anmeldungen für den Ferienkurs sollten bis spätestens 20 Tage vor Kursbeginn vorliegen. Die Anmeldung erfolgt über atelier1318@fkaf.de.

(3) Die Teilnehmer können möglicherweise mit allergenen Stoffen in Kontakt kommen. Die Teilnehmer selbst bzw. die gesetzlichen Vertreter haben das Atelier 1318 über etwaige Allergien oder Unverträglichkeiten zusammen mit der Anmeldung in Textform zu informieren.

(4) Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Aufnahmen sind z. B. durch unsere Kapazitäten begrenzt.

§ 3 Unterrichtsentgelt

(1) Das jeweilige Unterrichtsentgelt wird auf unserer Internetseite unter atelier1318.de veröffentlicht.

(2) Das Unterrichtsentgelt für den Ferienkurs ist in voller Höhe zwei Wochen vor Kursbeginn fällig und ist unter Angabe der Unterrichtsbezeichnung und des Teilnehmers auf das Konto der Freien Kunstakademie zu zahlen. Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.
Kontoinhaber: Freie Kunstakademie Frankfurt e. V. GLS Bank IBAN: DE13 4306 0967 6025 1389 00 BIC: GENODEM1GLS

(3) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Unterricht. Im Einzelfall kann nachträglich eine Zulassung erfolgen.

(4) Sofern die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich die Freie Kunstakademie Frankfurt vor, bis zu 7 Tage vor Unterrichtsbeginn von ihrem Angebot zurückzutreten. Ersatzansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Der bereits überwiesene Unterrichtsbeitrag wird auf das von ihnen angegebene Konto zurückerstattet. Gleiches gilt im Fall von Unvermögen /Unmöglichkeit der Unterrichtsgewährung.

§ 4 Verhaltensregeln

(1) Die Räume sind nach dem Unterricht aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Die Freie Kunstakademie Frankfurt übernimmt keine Haftung für in den Räumen hinterlassene Materialien oder Werke. Materialien und Werke, die bis zu Beginn der Sommerferien nicht abgeholt wurden, können nicht aufgehoben werden. Derartige Materialien und Werke werden daher nach Semesterende verwertet oder entsorgt. Ansprüche der jeweiligen Teilnehmer auf Ersatz sind ausgeschlossen.

(2) Die Räume der Freien Kunstakademie Frankfurt wie auch dort vorhandenes Mobiliar oder sonstige Unterrichtsmaterialien (Staffeln, Zeichenbretter, Tische, Stühle, Werkzeuge etc.) sind pfleglich zu behandeln. Für durch einen Teilnehmer verursachte Schäden ist dieser der Freien Kunstakademie Frankfurt gegenüber ersatzpflichtig.

(3) Müll ist fachgerecht zu entsorgen. In die Waschbecken sind keine Materialen zu gießen, die das Grundwasser schädigen oder das Waschbecken verstopfen könnten. Für durch den Verstoß hiergegen entstehende Schäden ist der jeweilige Teilnehmer ersatzpflichtig.

(4) Die Mitnahme von Tieren in die Kurse ist nicht gestattet.

(5) Telefonieren oder Musik ist in den Unterrichtsstunden grundsätzlich nicht erwünscht. Der jeweilige Dozent kann hiervon Ausnahmen zulassen, solange nicht andere Teilnehmer oder andere Dozenten hiervon gestört werden.

§ 5 Ausscheiden

(1) Die Akademieleitung und die Dozenten der Freien Kunstakademie Frankfurt können einen Teilnehmer von der einzelnen Veranstaltung oder dem ganzen Semester ausschließen, wenn sein Verhalten dazu Anlass gibt.

(2) Der betroffene Teilnehmer wird vor dieser Entscheidung durch die Akademieleitung zu den konkreten Vorwürfen angehört.

(3) Eine (teilweise) Rückerstattung der Entgelte ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 6 Datenschutz

Die Freie Kunstakademie Frankfurt am Main arbeitet unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Den Dozenten werden ausschließlich Namenslisten für ihre konkrete Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Dozenten werden zur Einhaltung der Datenschutzgesetze verpflichtet.

§ 7 Haftung

(1) Die Freie Kunstakademie Frankfurt haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Entstehung von Schäden an Leben, Gesundheit und Körper der Teilnehmer handelt. Die Haftung ist auf die Höchstsumme der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung (derzeit in Höhe von 5.000.000 EUR für Personen- und oder Sachschäden) begrenzt.

(2) Im Rahmen der Unterrichtseinheiten werden Materialien (z.B. Farben, Klebstoffe) verwendet, die allergene und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten können, wie z. B. Lösungs- oder Bindemittel.
Die Teilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter werden mit der schriftlichen Anmeldung etwaige Allergien oder Unverträglichkeiten angeben. Weiterhin haben sie den Dozenten ggf. nochmals hierauf hinzuweisen.
Die Teilnehmer werden diese Materialien so verwenden, dass keine Gefahren für sie selbst oder Dritte entstehen können. Weiterhin sind sie verpflichtet, die entsprechenden Materialien ausschließlich zu dem vom Dozenten beabsichtigten Zweck zu verwenden, um Gefahren bzw. Schäden zu vermeiden.

(3) Schäden sind unverzüglich nach Entstehen gegenüber dem Dozenten und auch der Freien Kunstakademie Frankfurt anzuzeigen. Schuldhaft verspätet angezeigte Schäden können nicht ersetzt werden.

(4) Die beschäftigten Dozenten sind keine Angestellten der Freien Kunstakademie Frankfurt. Von diesen verursachte Schäden am Eigentum der Teilnehmer sind von diesen direkt gegenüber dem jeweiligen Dozenten geltend zu machen.

§ 8 Schlussbestimmung

Für das Vertragsverhältnis mit der Freien Kunstakademie Frankfurt finden die Vorschriften des Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte eine der Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betreffen. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen. Die Freie Kunstakademie Frankfurt erhält das einseitige Regelungsrecht im Sinne des § 315 BGB. Die Parteien sind sich darin einig, dass die neue Regelung dem Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung entsprechen soll, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das gleiche gilt im Fall einer Lücke.

 

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